Fragen & Antworten
Informationen zum Moon Festival
Damit wir alle gemeinsam eine wundervolle Zeit am Pfordter See verbringen können, gibt es ein paar Dinge zu beachten und genauso habt Ihr einige Fragen, die wir hier versuchen zu beantworten.
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Hunde dürfen nur angeleint, alle anderen Tiere nicht mit auf das Festivalgelände mitgebracht werden. Auf dem Campinggelände sind Tiere grundsätzlich erlaubt. Im Interesse der Tiere bitten wir jedoch darum, diese zuhause zu lassen.
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Nicht-alkoholische Getränke in Tetrapaks und PET Flaschen bis 1 Liter dürfen mitgebracht werden.
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Es wird – sofern möglich – auf dem Festivalgelände eine vom Veranstalter betriebene Feuerstelle geben. Andere Feuerstellen sind nicht erlaubt. Bodengrills sind ebenfalls verboten.
Es ist gestattet Grills, die keinen direkten Bodenkontakt haben, zu betreiben, sofern dies nicht durch behördliche Auflagen eingeschränkt wird.
Sollte die Waldbrandgefahr aufgrund großer Trockenheit zu groß werden, wird nach Absprache mit der Feuerwehr und dem Ordnungsamt Schlitz eine Feuerverbot (inkl. Grillen) für das gesamte Festivalgelände ausgesprochen.
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Die zuständige Behörde hat ein allgemeines Badeverbot am gesamten See im Zeitraum des Festivalserlassen. Die Badesaison beginnt erst am 03.07. des jeweiligen Jahres.
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Für jedes KFZ wird vor Ort eine Gebühr erhoben. Das Geld wird dazu verwendet ausreichend Parkflächen für Euch zur Verfügung zu stellen.
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Festivalgelände:
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art, Stromerzeuger oder große Stromspeicher, sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist gegebenenfalls berechtigt eine Kontrolle der mitgeführten Habe vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden.
Campinggelände:
Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, Waffen aller Art, Stromerzeuger (ausgenommen Solarstromgeräte mit CE Norm), oder große Stromspeicher, sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Campinggelände mitzunehmen und zu betreiben. Der Betrieb von offenen Feuerstellen sowie Bodengrills ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind kleine Picknickgrills, kleine Gaskocher, die jedoch auf dem Boden betrieben werden dürfen. Solange keine Waldbrandgefahr ausgerufen ist, sind kleine Feuer nur in Feuerschalen erlaubt, allerdings auch hier nicht direkt auf dem Boden. Im Abstand von 100 Metern zu Bäumen sind KEINE Feuer gestattet. Vergrabt die Asche nicht im Boden. Diese Genehmigung kann bei Waldbrandgefahr jederzeit vom Veranstalter, oder auf behördliche Anweisung bzw. der Feuerwehr werden.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist gegebenenfalls berechtigt eine Kontrolle der mitgeführten Habe vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. -
Die Veranstaltung ist kapazitiv Limitiert. Sofern wir das Limit noch nicht erreicht haben, wird es auch Tagestickets an der Abendkasse geben.